
Ohne eine übergeordnete Struktur entsteht im Erbfall oft eine Erbengemeinschaft. Diese ist gesetzlich auf Auseinandersetzung angelegt, was nicht selten in lähmenden Konflikten oder gar verlustreichen Teilungsversteigerungen endet. Die strategische Antwort auf diese Herausforderung ist die Gründung einer Familiengesellschaft, auch Familienpool genannt.