Vanguard Altersvorsorgedepot

Das Altersvorsorgedepot 2027



Am 27. März 2026 hat der Bundestag die Riester-Rente durch das neue Altersvorsorgedepot ersetzt. Ab 2027 können Sparer erstmals staatlich gefördert in ETFs investieren – mit bis zu 540 € Grundzulage pro Jahr, ohne Beitragsgarantie und ohne Versicherungsmantel. Wir erklären, wie Anspar- und Rentenphase funktionieren, für wen es sich lohnt und wo die Schwächen liegen.

Start » Finanzwissen » Das Altersvorsorgedepot 2027: Was sich wirklich ändert – und was nicht

Am 27. März 2026 hat der Bundestag die größte Reform der privaten Altersvorsorge seit Einführung der Riester-Rente beschlossen. Das neue Altersvorsorgedepot startet am 1. Januar 2027. Wir erklären, wie es funktioniert, was es kostet, was es bringt – und für wen es sich lohnt, für wen weniger.

Warum überhaupt eine Reform?

Die Riester-Rente ist gescheitert. Das ist kein politisches Urteil, sondern ein messbarer Befund: Seit 2018 geht die Zahl der Neuverträge kontinuierlich zurück. Die Gründe sind bekannt – hohe Kosten, geringe Renditen durch verpflichtende Beitragsgarantien, ein undurchdringlicher Vertragsdschungel und eine Förderlogik, die viele Selbstständige komplett ausschloss. Das neue System adressiert diese Probleme direkt. Ob es sie wirklich löst, hängt – wie immer – von den Details ab.

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot ist kein fertiges Finanzprodukt, das man kaufen kann. Es ist ein zertifizierter Depot-Typ, den Banken, Broker und Versicherungen anbieten dürfen. Das Grundprinzip ist einfach:

  1. Sie zahlen regelmäßig Geld ein – monatlich, jährlich, flexibel.
  2. Dieses Geld wird direkt am Kapitalmarkt angelegt: in ETFs, Investmentfonds oder Anleihen.
  3. Der Staat unterstützt diese Einzahlungen mit direkten Zulagen und steuerlichen Vorteilen.
  4. Ab Renteneintritt wird das aufgebaute Kapital schrittweise ausgezahlt.

Was fehlt im Vergleich zur Riester-Rente: der Versicherungsmantel und die Beitragsgarantie. Beides hat viel Rendite gekostet.

Die Ansparphase: So funktioniert die Förderung

Die staatliche Grundzulage

Die Förderung ist gestaffelt und vollständig einkommensunabhängig:

Eigenbeitrag pro JahrStaatliche ZulageFördersatz
Bis 360 Euro50 % des Beitrags (max. 180 Euro)50 %
361 bis 1.800 Euro25 % auf den Mehrbetrag (max. 360 Euro)25 %
Gesamt bei 1.800 Euro Eigenbeitrag540 Euro pro Jahr30 % effektiv

Zum Vergleich: Bei der alten Riester-Rente lag die maximale Grundzulage bei 175 Euro jährlich. Das neue System ist mehr als dreimal so großzügig.

Kinderzulage

Für jedes Kind mit Kindergeldbezug gibt es zusätzlich bis zu 300 Euro pro Jahr – bereits ab einem Eigenbeitrag von 25 Euro monatlich pro Kind. Eine Familie mit zwei Kindern und 150 Euro Eigenbeitrag monatlich erhält: 540 Euro Grundzulage plus 600 Euro Kinderzulage gleich 1.140 Euro Förderung pro Jahr.

Berufseinsteiger-Bonus

Wer das Depot vor dem 25. Geburtstag eröffnet, erhält einmalig 200 Euro zusätzlich. Wer früh anfängt, lässt den Zinseszinseffekt maximal wirken.

Steuerlicher Sonderausgabenabzug

Eigenbeiträge können in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft dann, ob der resultierende Steuervorteil die bereits erhaltene Zulage übersteigt – die sogenannte Günstigerprüfung. Ist das der Fall, wird die Differenz erstattet. Für Besserverdiener mit hohem Grenzsteuersatz ist das ein relevanter zusätzlicher Vorteil.

Steuerfreiheit in der Ansparphase

Auf Kursgewinne, Dividenden und Zinsen innerhalb des Depots fällt während der gesamten Ansparphase keine Abgeltungssteuer an. Das gesamte Kapital arbeitet ungemindert weiter. Auch Umschichtungen sind steuerfrei: Wer seinen ETF wechseln oder die Aktienquote mit zunehmendem Alter reduzieren möchte, tut das ohne Steuerkonsequenz.

Was darf ins Depot?

Zugelassen sind ETFs, Investmentfonds und Anleihen der Risikoklassen 1 bis 5 – also alle gängigen weltweiten Aktien-ETFs (MSCI World, FTSE All-World, MSCI ACWI). Ausgeschlossen sind Einzelaktien, Zertifikate, Hebelprodukte und Kryptowährungen.

Beitragshöhe

Die volle Förderung gibt es bis zu einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro jährlich (150 Euro monatlich). Einzahlen darf man bis zu 6.840 Euro pro Jahr – alles oberhalb der 1.800-Euro-Grenze fließt ungefördert ins Depot, profitiert aber weiterhin von der steuerfreien Ansparphase.

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Die Rentenphase: So kommt das Geld zurück

Ab wann kann ausgezahlt werden?

Eine Entnahme ist frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahres und nach mindestens 12 Jahren Vertragslaufzeit möglich. Wer vorher an das Kapital möchte, muss alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen – das ist eine echte Bindungswirkung, die man kennen sollte.

Drei Auszahlungswege

Einmalzahlung bis 30 Prozent: Zu Rentenbeginn kann bis zu ein Drittel des angesparten Kapitals auf einmal entnommen werden – für Renovierung, Schenkung an Kinder oder größere Anschaffungen.

Auszahlungsplan: Das verbleibende Kapital wird in monatliche Raten aufgeteilt, die mindestens bis zum 85. Lebensjahr reichen müssen. Was danach noch im Depot liegt, ist vererbbar – das war bei Riester-Rentenversicherungen oft nicht möglich.

Lebenslange Leibrente: Das Kapital wird in eine lebenslange Rente umgewandelt. Sinnvoll für alle, die das Langlebigkeitsrisiko absichern wollen. Auch eine Kombination aus Einmalzahlung und lebenslanger Rente ist möglich.

Besteuerung der Auszahlung

Es gilt nachgelagerte Besteuerung: Nur 80 Prozent der Auszahlungen werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz im Rentenalter versteuert – der ist in der Regel deutlich niedriger als während der Erwerbsphase.

Wann lohnt es sich – und wann eher nicht?

Das Altersvorsorgedepot ist grundsätzlich für jeden geeignet, der in Deutschland steuerpflichtig und gesetzlich rentenversichert ist. Die entscheidende Frage ist nicht ob, sondern in welchem Umfang und in welcher Kombination mit anderen Bausteinen es Sinn ergibt.

Besonders sinnvoll ist es für…

Angestellte mit mittlerem bis hohem Einkommen: Die Kombination aus direkten Zulagen und Steuererstattung durch die Günstigerprüfung macht das AVD für diese Gruppe zum effizientesten geförderten Sparprodukt, das es in Deutschland je gegeben hat.

Familien mit Kindern: Durch die Kinderzulagen erreichen Familien eine sehr hohe effektive Förderquote. Bei zwei Kindern kann der staatliche Anteil über 60 Prozent der eingezahlten Summe betragen.

Selbstständige und Freiberufler: Erstmals sind Selbstständige förderberechtigt und erhalten die gleiche Grundzulage wie Angestellte. Wer bisher nur auf Rürup zurückgreifen konnte, bekommt jetzt einen zweiten, flexibleren Baustein.

Berufseinsteiger unter 25: Der längste Anlagehorizont und der einmalige Bonus von 200 Euro machen den frühen Start besonders attraktiv. Wer mit 22 beginnt, hat über 40 Jahre Ansparzeit – der Zinseszinseffekt ist enorm.

Unternehmer mit Angestelltenverhältnis in der eigenen GmbH: Wer sich als Geschäftsführer ein Gehalt auszahlt und damit gesetzlich rentenversichert ist, kann das AVD voll nutzen – als Ergänzung zur betrieblichen Altersvorsorge mit staatlichem Förderanteil.

Weniger geeignet oder nur als Ergänzung sinnvoll für…

Sehr vermögende Klienten mit hohem Anlagevolumen: Wer ohnehin erheblich mehr als 6.840 Euro jährlich anlegt, für den ist das AVD ein kleiner Baustein. Die Kapitalbindung bis 62 und die eingeschränkte Vererbbarkeit wiegen dann schwerer als die Förderung. Das AVD kann trotzdem sinnvoll sein – aber nur als einer von vielen Bausteinen, nicht als Kernstrategie.

Unternehmer mit geplanter Unternehmensveräußerung: Wer erwartet, im Ruhestand durch einen Unternehmensverkauf oder hohe Ausschüttungen ein ähnlich hohes zu versteuerndes Einkommen zu haben wie heute, verliert den Vorteil der nachgelagerten Besteuerung weitgehend. Hier ist individuelle Steuerplanung unerlässlich.

Menschen mit absehbarem Liquiditätsbedarf vor dem 62. Lebensjahr: Wer weiß, dass er das Kapital möglicherweise früher braucht – für Unternehmensfinanzierung, Immobilienerwerb oder familiäre Ereignisse – sollte das AVD nur mit dem Geld besparen, das er langfristig entbehren kann. Eine vorzeitige Entnahme kostet alle Fördervorteile.

Klienten mit bereits ausgeschöpftem Sonderausgabenabzug durch Rürup: Wer bereits hohe Rürup-Beiträge leistet und damit den steuerlichen Sonderausgabenabzug vollständig ausschöpft, profitiert beim AVD kaum noch von der Günstigerprüfung. Die direkten Zulagen bleiben attraktiv – aber der steuerliche Hebel ist begrenzt.

Erbschaftsplanung als Hauptziel: Das AVD ist kein optimales Vehikel für strukturierte Vermögensübertragung. Im Todesfall müssen erhaltene Zulagen vom Erben zurückgezahlt werden – außer der Ehepartner übernimmt das Kapital in einen eigenen Altersvorsorgevertrag. Wer primär Vermögen für die nächste Generation aufbauen will, ist mit einem normalen Depot oder strukturierten Lösungen wie einem Familiendepot besser bedient.

Was passiert mit meinem Riester-Vertrag?

Bestehende Verträge laufen weiter. Ab 2027 können keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden. Drei Optionen stehen offen:

Weiterführen unter alten Konditionen – möglich, aber mit bekannten Schwächen: hohe Kosten, begrenzte Anlagefreiheit, niedrige Förderung.

Übertragung ins Altersvorsorgedepot – förderunschädlich. Alle bisherigen Zulagen bleiben erhalten, es wird nichts zurückgefordert. Nach 5 Jahren Laufzeit sind Wechselgebühren gesetzlich ausgeschlossen.

Beitragsfrei stellen und parallel ein neues Altersvorsorgedepot besparen – sinnvoll, wenn der alte Vertrag noch Kapital bindet, das man nicht sofort übertragen möchte.

Ob sich ein Wechsel lohnt, hängt von vier Faktoren ab: den Kosten des alten Vertrags, der Restlaufzeit, dem aktuellen Guthaben und möglichen Wechselgebühren. Unser Riester-Vergleichsrechner zeigt den Unterschied konkret – kostenlos und anonym.

Was Sie jetzt tun können

Erstens: Prüfen Sie Ihren bestehenden Riester-Vertrag auf tatsächliche Kosten und Rendite. Viele Menschen kennen diese Zahlen nicht, weil sie im Vertragswerk vergraben sind.

Zweitens: Rechnen Sie Ihre persönliche Situation durch. Unser Rechner zeigt, welche Förderung Sie erwarten können und was das über 20 oder 30 Jahre bedeutet.

Drittens: Klären Sie die Anbieterfrage nicht übereilt. Der erste Anbieter im Januar 2027 ist nicht automatisch der beste. Entscheidend sind die tatsächlichen Produktkosten und die verfügbare ETF-Auswahl.

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Ob bestehender Riester-Vertrag, Selbstständigkeit, Unternehmensstruktur oder Familienplanung – wir schauen uns Ihre Situation unabhängig und provisionsfrei an.

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel basiert auf dem Altersvorsorgereformgesetz in der Fassung des Bundestagsbeschlusses vom 27.03.2026. Die Bundesrat-Zustimmung steht noch aus (Stand: Mai 2026). Alle Berechnungen sind vereinfachte Modellrechnungen ohne Gewähr. Keine Anlage- oder Steuerberatung. Karsten Matt ist Honorar-Anlageberater bei Sincereo Investments / Honorarfinanz AG (BaFin-registriert gem. §15 WpIG), provisionsfrei.

Karsten Matt Karsten Matt

Karsten Matt ist Honorarberater mit zwei Jahrzehnten Erfahrung in der finanziellen Beratung erfolgreicher Menschen. Als Papa von Zwillingen und Weinliebhaber bringt er nicht nur Professionalität, sondern auch Herz in seine Arbeit. Er ist begeisterter Fan von SV Elversberg und FC Bayern München und weiß, wie man mit Leidenschaft und Engagement Ziele erreicht. Als gefragter Speaker, teilt er sein umfangreiches Wissen und seine fundierten Einblicke in Finanzstrategien mit einem breiten Publikum.

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